Rechtsprechung
BGH, 05.10.2000 - III ZR 240/99 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 652
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Testamentsvollstrecker - Nachlaßgrundstück - Verkauf - Maklertätigkeit - Vergütungsanspruch - Kenntnis - Provisionsversprechen
- zimmermann-notar-rostock.de
Testamentsvollstrecker als Makler (hier: selbständiges Schuldversprechen)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Testamentsvollstrecker, - als Makler; Maklerprovision, - für Testamentsvollstrecker
- Judicialis
BGB § 652
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 652
Selbstständiges Provisionsversprechen für Veräußerung eines Nachlassgrundstücks durch Testamentsvollstrecker - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 652
Maklertätigkeit des Testamentsvollstreckers - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kann Testamentsvollstrecker gleichzeitig Makler sein?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kein Maklerlohn für Testamentsvollstrecker
Besprechungen u.ä. (2)
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Schuldrecht BT, Provisionsversprechen gegenüber Testamentsvollstrecker
- beck.de (Entscheidungsanmerkung)
Treuebindung des Testamentsvollstreckers und Selbstbedienung durch Entgegennahme von Provisionen
Papierfundstellen
- NJW 2000, 3781
- ZIP 2000, 1987
- MDR 2001, 76
- NZM 2001, 478
- ZMR 2001, 116
- FamRZ 2001, 153
- VersR 2001, 101
- WM 2001, 94
- BB 2000, 2331
- DB 2001, 268 (Ls.)
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (14)
- BGH, 12.03.1998 - III ZR 14/97
Anspruch des Maklers aus dem Grundstückskaufvertrag; Einwand der Verflechtung des …
Auszug aus BGH, 05.10.2000 - III ZR 240/99
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, von der auch das Berufungsgericht ausgegangen ist, kann wegen des im Schuldrecht geltenden Grundsatzes der Vertragsfreiheit die Verpflichtung zur Zahlung einer Provision auch unabhängig von dem Vorliegen einer echten Maklerleistung begründet werden (BGHZ 112, 240, 242; Senatsurteil BGHZ 138, 170, 173; BGH, Urteil vom 2. Februar 1977 - IV ZR 84/76 - WM 1977, 415, 416 m.w.N.).bb) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist jedoch trotz der Wortwahl "Maklerprovision bzw. Maklerhonorar" ein von einer echten Maklerleistung unabhängiges Provisionsversprechen insbesondere dann anzunehmen, wenn es in Kenntnis der Umstände abgegeben wurde, die den Provisionsempfänger an einer Maklertätigkeit hindern (vgl. BGHZ 112, 240, 242; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1982 - IVa ZR 97/81 - WM 1983, 42 f; s. auch Senatsurteil BGHZ 138, 170, 172 f).
- BGH, 26.09.1990 - IV ZR 226/89
Rechte des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage
Auszug aus BGH, 05.10.2000 - III ZR 240/99
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, von der auch das Berufungsgericht ausgegangen ist, kann wegen des im Schuldrecht geltenden Grundsatzes der Vertragsfreiheit die Verpflichtung zur Zahlung einer Provision auch unabhängig von dem Vorliegen einer echten Maklerleistung begründet werden (BGHZ 112, 240, 242; Senatsurteil BGHZ 138, 170, 173; BGH, Urteil vom 2. Februar 1977 - IV ZR 84/76 - WM 1977, 415, 416 m.w.N.).bb) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist jedoch trotz der Wortwahl "Maklerprovision bzw. Maklerhonorar" ein von einer echten Maklerleistung unabhängiges Provisionsversprechen insbesondere dann anzunehmen, wenn es in Kenntnis der Umstände abgegeben wurde, die den Provisionsempfänger an einer Maklertätigkeit hindern (vgl. BGHZ 112, 240, 242; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1982 - IVa ZR 97/81 - WM 1983, 42 f; s. auch Senatsurteil BGHZ 138, 170, 172 f).
- BGH, 20.10.1982 - IVa ZR 97/81
Rückzahlungsanspruch einer Provision aus einem Maklerverhältnis - Unmöglichkeit …
Auszug aus BGH, 05.10.2000 - III ZR 240/99
bb) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist jedoch trotz der Wortwahl "Maklerprovision bzw. Maklerhonorar" ein von einer echten Maklerleistung unabhängiges Provisionsversprechen insbesondere dann anzunehmen, wenn es in Kenntnis der Umstände abgegeben wurde, die den Provisionsempfänger an einer Maklertätigkeit hindern (vgl. BGHZ 112, 240, 242; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1982 - IVa ZR 97/81 - WM 1983, 42 f; s. auch Senatsurteil BGHZ 138, 170, 172 f).Unerheblich ist hierbei, ob bei ihm die Rechtskenntnisse vorhanden waren, um dies selbst zuverlässig beurteilen zu können (BGH, Urteile vom 22. März 1978 - IV ZR 175/76 - WM 1978, 711, 712 und vom 20. Oktober 1982 aaO S. 43).
- BGH, 02.02.1977 - IV ZR 84/76
Schuldversprechen als Rechtsgrund bei unabhängig von einer Maklertätigkeit …
Auszug aus BGH, 05.10.2000 - III ZR 240/99
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, von der auch das Berufungsgericht ausgegangen ist, kann wegen des im Schuldrecht geltenden Grundsatzes der Vertragsfreiheit die Verpflichtung zur Zahlung einer Provision auch unabhängig von dem Vorliegen einer echten Maklerleistung begründet werden (BGHZ 112, 240, 242; Senatsurteil BGHZ 138, 170, 173; BGH, Urteil vom 2. Februar 1977 - IV ZR 84/76 - WM 1977, 415, 416 m.w.N.).Dies reicht aus, um ein gültiges, von einer echten Maklerleistung unabhängiges Schuldversprechen zu bejahen (vgl. BGH, Urteile vom 22. Dezember 1976 - IV ZR 52/76 - NJW 1977, 582, 583; vom 2. Februar 1977 aaO; vom 15. März 1978 - IV ZR 77/77 - WM 1978, 708, 710).
- BGH, 08.03.1989 - IVa ZR 353/87
Wirksamkeit von Verpflichtungsgeschäften eines Testamentsvollstreckers - …
Auszug aus BGH, 05.10.2000 - III ZR 240/99
Von einer Nichtigkeit des Provisionsversprechens nach § 138 Abs. 1 BGB - das Berufungsgericht hat diese Frage, von seinem Rechtsstandpunkt aus folgerichtig, offengelassen -, die etwa dann anzunehmen wäre, wenn Testamentsvollstrecker und Kaufinteressent bei dieser Absprache bewußt zum Nachteil des Nachlasses zusammengewirkt hätten (vgl. BGH, Urteil vom 8. März 1989 - IVa ZR 353/87 - NJW-RR 1989, 642), kann nicht ausgegangen werden. - BGH, 26.03.1998 - III ZR 206/97
Verflechtung des Maklers mit dem Verkäufer bei Vorliegen einer Abschlußvollmacht …
Auszug aus BGH, 05.10.2000 - III ZR 240/99
Dann aber war auch auf der Grundlage einer etwaigen Fehlvorstellung der Beklagten, der Testamentsvollstrecker werde den Kaufvertrag "formal" nicht in eigenem Namen, sondern als Vertreter der Erben abschließen, von einem Sachverhalt auszugehen, der das Erbringen einer echten Maklerleistung ausschloß (vgl. zur Frage, inwieweit die Erteilung einer Verkaufsvollmacht der Maklertätigkeit für den Käufer entgegensteht, Senats(Nichtannahme-)Beschluß vom 26. März 1998 - III ZR 206/97 - NJW-RR 1998, 992 f). - BGH, 01.10.1999 - V ZR 168/98
Bestätigung eines unwirksamen Rechtsgeschäfts
Auszug aus BGH, 05.10.2000 - III ZR 240/99
Der erkennende Senat ist zu einer eigenen Auslegung der Provisionsbestätigung befugt, weil insoweit weitere tatsächliche Feststellungen nicht mehr in Betracht kommen (vgl. BGH, Urteil vom 1. Oktober 1999 - V ZR 168/98 - NJW 1999, 3704, 3705). - BGH, 01.04.1992 - IV ZR 154/91
Bestimmung der Maklertätigkeit oder Tätigkeit als Handelsvertreter bei einer …
Auszug aus BGH, 05.10.2000 - III ZR 240/99
Dabei setzt eine Maklertätigkeit im Sinne dieser Vorschrift voraus, daß der vom Auftraggeber des Maklers angestrebte Vertrag zwischen dem Auftraggeber und einem Dritten, nicht aber zwischen dem Auftraggeber und dem Makler geschlossen wird (vgl. BGH, Urteil vom 1. April 1992 - IV ZR 154/91 - NJW 1992, 2818, 2819). - BGH, 15.04.1987 - IVa ZR 53/86
Rechtsnatur eines Provisionsversprechens
Auszug aus BGH, 05.10.2000 - III ZR 240/99
Sofern das Berufungsgericht dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. April 1987 (IVa ZR 53/86 - NJW-RR 1987, 1075), in dem davon gesprochen wird, daß es sich bei der Provision auch um einen "verschleierten Teil des Kaufpreises" handeln könne, entnommen haben sollte, daß ein Anspruch auf Zahlung einer von einer Maklerleistung unabhängigen Provision voraussetzen würde, daß er sich rechtlich als (Teil der) Kaufpreisforderung (§ 433 Abs. 2 BGB), Vergütung für bestimmte Dienstleistungen (§ 611 Abs. 1 BGB) oder als Schenkungsversprechen einordnen ließe, beruhte dies auf einem Mißverständnis. - BGH, 07.07.1982 - IVa ZR 36/81
Aufgaben und Stellung eines Testamensvollstreckers - Unentgeltliche Leistungen …
Auszug aus BGH, 05.10.2000 - III ZR 240/99
Er hat die Stellung eines Treuhänders und ist Inhaber eines privaten Amtes (BGHZ 25, 275, 279; BGH, Urteil vom 7. Juli 1982 - IVa ZR 36/81 - NJW 1983, 40 f). - BGH, 15.03.1978 - IV ZR 77/77
Voraussetzungen für die Vermittlung eines Treuhandvertrages - Anforderungen an …
- BGH, 22.03.1978 - IV ZR 175/76
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Maklerlohn - Rückzahlung der …
- BGH, 22.12.1976 - IV ZR 52/76
Anspruch auf Rückzahlung einer Maklerprovision - Voraussetzungen des Anspruchs …
- BGH, 02.12.1992 - IV ZR 268/91
Bedeutung wiederholter Bezeichnung eines als Makler-Provision auszuhandelnden …
- BGH, 06.02.2003 - III ZR 287/02
Anspruch des Maklers auf Provision bei enger wirtschaftlicher Verflechtung mit …
Eine dahingehende Abrede kann auch innerhalb des vermittelten Hauptvertrags als Vertrag zugunsten Dritter (§ 328 BGB) erfolgen (st. Rspr.; vgl. nur BGHZ 112, 240, 242; Senatsurteil vom 15. Oktober 2000 - III ZR 240/99 - NJW 2000, 3781 f.; s. auch BGHZ 138, 170, 172 f.).Insbesondere hat er es regelmäßig für ausreichend erachtet, daß dem Versprechenden die tatsächlichen Umstände bekannt waren, die einer echten Maklerleistung entgegenstanden, und es für unerheblich gehalten, ob der Maklerkunde außerdem über die entsprechenden Rechtskenntnisse verfügte (BGH, Urteil vom 22. März 1978 - IV ZR 175/76 - WM 1978, 711, 712; Urteil vom 20. Oktober 1982 - IVa ZR 97/81 - WM 1983, 42 f.; Senatsurteil vom 15. Oktober 2000 aaO S. 3782 m.w.N.;… anders Schwerdtner aaO Rn. 699 ff., 704, 706).
- BGH, 12.10.2006 - III ZR 331/04
Zustandekommen eines erfolgsunabhängigen Provisionsversprechens zugunsten eines …
Wegen des im Schuldrecht geltenden Grundsatzes der Vertragsfreiheit kann die Verpflichtung zur Zahlung einer Provision auch unabhängig von dem Vorliegen einer echten Maklerleistung begründet werden (vgl. BGHZ 112, 240, 242; Senatsurteile vom 5. Oktober 2000 - III ZR 240/99 - NJW 2000, 3781 f und vom 6. Februar 2003 - III ZR 287/02 - NJW 2003, 1249, 1250).Es kann sich bei der Provision um einen verschleierten Teil des Kaufpreises handeln; das "selbständige" Provisionsversprechen kann gegeben werden, um die Veräußerungsbereitschaft des an einer Maklerleistung verhinderten Versprechensempfängers zu fördern; die Provision kann Vergütung für gewisse, nicht unter § 652 BGB fallende Dienstleistungen sein; nur wenn es an jeder Gegenleistung fehlt, kann die Provisionszusage als Schenkungsversprechen (§ 518 Abs. 1 BGB) aufgefasst werden (…vgl. BGHZ aaO; Senatsurteile vom 5. Oktober 2000 aaO 3782 …und vom 6. Februar 2003 aaO; BGH, Urteil vom 15. April 1987 - IVa ZR 53/86 - NJW-RR 1987, 1075).
Das Berufungsgericht hat den zuletzt genannten, im geschäftlichen Verkehr allerdings von vornherein fern liegenden (vgl. Senatsurteil vom 5. Oktober 2000 aaO) Fall eines Schenkungsversprechens angenommen.
- OLG Frankfurt, 02.02.2004 - 19 U 190/03
Maklervertrag: Formbedürftigkeit eines selbständigen Provisionsversprechens
Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn das Zahlungsversprechen in Kenntnis der Umstände abgegeben wurde, die den Provisionsempfänger an einer Maklertätigkeit hindern (BGH NJW 2000, 3781f).Er hat an ihr in modifizierter Form noch in der Entscheidung NJW 2000, 3781ff festgehalten.
- OLG Hamburg, 29.08.2019 - 6 U 162/17
Ausschluss des Maklerprovisionsanspruchs: Unechte wirtschaftliche Verflechtung; …
Für den Fall der echten Verflechtung ist höchstrichterlich geklärt, dass ein Testamentsvollstrecker nicht selbst Makler sein kann (vgl. BGH, NJW 2000, 3781, zitiert nach juris, Tz. 7). - OLG Hamm, 06.03.2014 - 10 U 76/13
Maßgebliches Erbstatut bei ausländischer Staatsangehörigkeit des Erblassers
Ob ein bestimmtes Krankheitsbild und damit einhergehenden Verhaltensweisen die Annahme der Störung der Geistestätigkeit und der Testierunfähigkeit rechtfertigt, kann üblicherweise nur durch das Gutachten eines fachkundigen ärztlichen Sachverständigen - in der Regel eines Psychiaters - festgestellt werden (vgl. dazu: BGH, FamRZ 1984, 1003; NJW 1996, 918, 919; ZEV 2010, 364; OLG Frankfurt, NJW-RR 1996, 1159 f.; OLG Düsseldorf, ZErb 2001, 29 - Juris Rdziff. - OLG Koblenz, 14.01.2008 - 12 U 1326/06
Maklervertrag: Annahme eines erfolgsunabhängigen Provisionsversprechens in …
Wegen des im Schuldrecht geltenden Grundsatzes der Vertragsfreiheit kann die Zahlung einer Provision zwar auch unabhängig vom Vorliegen einer Maklerleistung begründet werden (vgl. BGHZ 112, 240, 242; BGH NJW 2000, 3781 f.; 2003, 1249, 1250). - OLG Köln, 10.09.2002 - 24 U 32/02
Maklertätigkeit des Verwalters von Eigentumswohnungen - Verkaufsauftrag durch …
Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist ein von einer echten Maklerleistung unabhängiges Provisionsversprechen insbesondere dann anzunehmen, wenn es in Kenntnis der Umstände abgegeben wurde, die den Provisionsempfänger an einer Maklertätigkeit hindern (BGH NJW 2000, 3781, 3782 m.w.N.), namentlich dann, wenn es dem Auftraggeber dennoch und gerade auf die Einschaltung dieser Person ankommt (BGHZ 112, 240, 242). - OLG München, 03.03.2010 - 20 U 4248/09
Maklervertrag: Provisionsanspruch außerhalb eines Maklervertrages; Rechtsnatur …
Weder die Unmöglichkeit einer echten Maklerleistung noch die enge wirtschaftliche Verflechtung des Maklers mit dem Vertragsgegner hindern eine solche Vereinbarung (BGH NJW 2000, 3781; NJW 2003, 284). - OLG München, 23.04.2008 - 15 U 2983/07
Insolvenzanfechtung: Herausgabe- bzw. Schadensersatzanspruch eines …
Es fehlt das erforderliche rechtlich enge Verhältnis zum gesetzlichen Anfechtungsanspruch (vgl. BGH NJW 2000, 3781 ausdrücklich für einen Auskunftsanspruch). - OLG Saarbrücken, 16.01.2019 - 5 W 97/18
Nachweis der Ernennung zum Testamentsvollstrecker gegenüber Grundbuchamt
Dieser hat im Rahmen seines Aufgabenkreises die Stellung eines Treuhänders und ist weder Vertreter noch Beauftragter des Erblassers oder des Nachlasses und auch nicht eigentlicher Vertreter der Erben, sondern er übt das ihm zugewiesene Amt aus eigenem Recht gemäß dem letzten Willen des Erblassers und dem Gesetz selbständig aus (vgl. BGH, Urteil vom 5. Oktober 2000 - III ZR 240/99, NJW 2000, 3781;… Weidlich, in: Palandt, BGB 77. Aufl., Einf. v. § 2197 Rn. 2). - OLG Frankfurt, 05.11.2003 - 19 U 200/03
Vertrag zugunsten Dritter: Vereinbarung einer Maklerprovision im …
- OLG Zweibrücken, 20.11.2008 - 4 U 106/08
Provision bei Zwangsversteigerung: AGB-Klausel unwirksam!
- KG, 01.07.2003 - 7 U 283/02
Abgrenzung zwischen Maklervertrag und Rechtsanwaltsvertrag bei …
- LG Hamburg, 10.04.2007 - 309 S 181/06
Anwendung des WoVermittG bei Mischmietverhältnissen?